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   VG Magdeburg, 17.03.2022 - 7 A 9/21 MD   

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VG Magdeburg, 17.03.2022 - 7 A 9/21 MD (https://dejure.org/2022,14665)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 17.03.2022 - 7 A 9/21 MD (https://dejure.org/2022,14665)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 17. März 2022 - 7 A 9/21 MD (https://dejure.org/2022,14665)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 541/02

    Effektiver Rechtsschutz gegen Rechtsverordnungen

    Auszug aus VG Magdeburg, 17.03.2022 - 7 A 9/21
    Es ist vielmehr Sache des Normgebers, die sich aus dem aufgezeigten Mangel ergebende Lücke selbst zu schließen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.01.2006 - 1 BvR 541/02 - BVerfGE 115, 81-97; BVerwG Urteil vom 04.07.2002 - 2 C 13/01 - zitiert nach juris).
  • BVerwG, 04.07.2002 - 2 C 13.01

    Klage auf Änderung oder Erlass einer untergesetzlichen Rechtsnorm; Abgeltung der

    Auszug aus VG Magdeburg, 17.03.2022 - 7 A 9/21
    Es ist vielmehr Sache des Normgebers, die sich aus dem aufgezeigten Mangel ergebende Lücke selbst zu schließen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.01.2006 - 1 BvR 541/02 - BVerfGE 115, 81-97; BVerwG Urteil vom 04.07.2002 - 2 C 13/01 - zitiert nach juris).
  • BVerwG, 16.02.1995 - 1 B 205.93

    Sektenveranstaltungen - § 14 GewO, Art. 4 GG, Einbindung in den

    Auszug aus VG Magdeburg, 17.03.2022 - 7 A 9/21
    Maßgebend ist grundsätzlich der wirtschaftliche Wert des Klageziels, das der Kläger mit seinem Antrag unmittelbar erreichen will (vgl. zum inhaltsgleichen § 13 Abs. 1 GKG a. F.: BVerwG, Beschluss vom 16.02.1995 - 1 B 205/93 - zitiert nach juris).
  • BVerwG, 28.08.2002 - 9 VR 11.02

    Beiladung Landesbehörde; Planfeststellung Bundesstraße

    Auszug aus VG Magdeburg, 17.03.2022 - 7 A 9/21
    Ist eine Behörde an dem Verfahren beteiligt, so bindet die Rechtskraft der Entscheidung auch deren Rechtsträger und damit alle diesen angehörenden Behörden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.08.2002 - 9 VR 11/02 - zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.09.2006 - 2 L 406/03

    Finanzhilfe für Ersatzschule

    Auszug aus VG Magdeburg, 17.03.2022 - 7 A 9/21
    Rechtsträger des Beklagten ist das Land Sachsen-Anhalt, weshalb das Bescheidungsurteil auch das Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt als Verordnungsgeber bindet (vgl. zum Ganzen: OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14.09.2006 - 2 L 406/03 - zitiert nach juris).
  • BVerwG, 03.11.1994 - 3 C 17.92

    Rettungswesen: Regelung im Land Berlin

    Auszug aus VG Magdeburg, 17.03.2022 - 7 A 9/21
    Dies gilt auch für Verpflichtungsklagen (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.11.1994 - 3 C 17/92 -, BVerwGE 97, 79 - 93), wozu auch die hier erhobene Neubescheidungsklage zählt.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.03.2016 - 3 L 89/15

    Nachvollziehbarkeit des nach § 18a Abs. 3 Nr. 4 Satz 4 SchulG ST geregelten

    Auszug aus VG Magdeburg, 17.03.2022 - 7 A 9/21
    Der Kläger ist daher regelmäßig gehalten, bei bestehenden Unklarheiten im Rahmen des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens die notwendige Darstellung zu verlangen, wenn das Gericht nicht aus berechtigten Gründen selbständig weitere Ermittlungen anstrengt (vgl. zum Ganzen: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21.03.2016 - 3 L 89/15 - zitiert nach juris).
  • VG Magdeburg, 27.06.2018 - 7 A 637/14

    Festsetzung der Finanzhilfe für eine Ersatzschule - Freie Waldorfschule

    Auszug aus VG Magdeburg, 17.03.2022 - 7 A 9/21
    Diese Entscheidung des Verordnungsgebers wird vom Kläger nicht infrage gestellt, weshalb das Gericht keine Entscheidung darüber zu treffen hat, inwieweit es diese Festlegung für rechtmäßig hält (daran zweifelnd für Klassenstufen 5-12: VG Magdeburg, Urteil vom 27.06.2018 - 7 A 637/14 - zitiert nach juris).
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